Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Pallas Performance GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln (nachfolgend „Berater“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungsleistungen in den Bereichen Marketing, Produkt, Vertrieb, Technologie, Sachbearbeitung, Unternehmensentwicklung und Restrukturierung. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Berater deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Beratungsvertrags oder durch schriftliche Annahme eines Angebots zustande. Alternativ gilt die Aufnahme der Tätigkeit durch den Berater als Vertragsannahme. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Rahmenvertrag. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Schriftform oder zumindest der Textform.

Der Berater schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen als Dienstvertrag (§ 611 BGB). Empfehlungen des Beraters stellen keine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Ergebnisse dar. Die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlungen obliegt allein dem Auftraggeber. Beratungsleistungen können auch Empfehlungen zu Technologien, Software oder externen Dienstleistern beinhalten. Die Auswahl, Beauftragung und Verantwortung für Drittanbieter liegt beim Auftraggeber.

3. Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkung)
Der Auftraggeber verpflichtet sich,

– einen geeigneten Ansprechpartner und ggf. Stellvertreter zu benennen, die für Abstimmungen zur Verfügung stehen,
– alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen,
– etwaige Einwilligungen oder Genehmigungen Dritter rechtzeitig einzuholen,
– die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen sicherzustellen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, ist der Berater berechtigt, Mehraufwand gesondert zu berechnen und vereinbarte Fristen angemessen anzupassen. Für Schäden oder Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, haftet der Berater nicht.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen wird eine monatliche Pauschalvergütung (Retainer) vereinbart. Die Höhe des Retainers, der enthaltene Leistungsumfang, die Mindestlaufzeit, etwaige inkludierte oder optionale Zusatzleistungen sowie alle weiteren Details ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Ein im Angebot ausgewiesenes Stundenkontingent dient ausschließlich der Orientierung und begründet keine Mindest- oder Höchstleistungspflicht.

(2) Nicht in Anspruch genommene Stunden oder Leistungen innerhalb eines Kalendermonats verfallen automatisch zum Monatsende und werden nicht auf Folgemonate übertragen oder erstattet.

(3) Der erste Monat eines Retainer-Pakets gilt als unverbindliche Testphase. Während dieser Probephase kann der Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Vergütung für diesen Testmonat bleibt gleichwohl in voller Höhe geschuldet. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(5) Über den Leistungsumfang des Retainers hinausgehende Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand zu den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen des Beraters oder auf Grundlage eines separaten Angebots vergütet. Ebenso können projektbezogene Einzelleistungen unabhängig vom Retainer vereinbart werden.

(6) Sofern nicht abweichend vereinbart, stellt der Berater seine Leistungen monatlich in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Notwendige Auslagen und Nebenkosten (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten, Softwarelizenzen) werden nach Aufwand berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Retainer enthalten sind.

5. Leistungsdurchführung und Subunternehmer
Der Berater ist berechtigt, Leistungen nach eigenem Ermessen remote oder vor Ort zu erbringen. Er darf geeignete Subunternehmer oder freie Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen einsetzen. Der Berater bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.

Der Einsatz von Softwaretools oder Plattformen Dritter ist zulässig, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Auftraggeber stellt hierfür alle notwendigen Mitwirkungsleistungen, Zugänge und Lizenzen bereit.

6. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisse
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Unterlagen, Kenntnisse und Daten geschäftlicher, technischer oder finanzieller Art, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur ergibt. Dazu zählen insbesondere alle Mandanten- und Klientendaten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen.

Der Berater ist sich der besonderen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten bewusst (insbesondere § 203 StGB) und wird sämtliche erhaltenen Informationen mit höchster Sorgfalt behandeln. Er verpflichtet alle Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend. Diese Verpflichtungen gelten während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre nach Vertragsbeendigung fort, unbeschadet gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Geheimhaltungspflichten.

Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden, sowie solche, die der empfangenden Partei nachweislich bekannt waren.

Nach Beendigung des Vertrags hat der Berater alle vertraulichen Unterlagen und Daten herauszugeben oder nach Wahl des Auftraggebers zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7. Haftung
Der Berater haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Beraters. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für Datenverluste haftet der Berater nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

8. Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Beraters zulässig.

Vorbestehende Rechte an verwendeten Tools, Vorlagen oder Drittsoftware bleiben unberührt. Der Berater darf gewonnene Erfahrungen, Methoden und anonymisierte Erkenntnisse frei verwenden, ohne Vertraulichkeitsverpflichtungen zu verletzen.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn.

Soweit der Berater personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und verpflichtet alle Mitarbeiter und Subunternehmer zur Vertraulichkeit.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Beraters, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Aufhebung der Schriftformklausel, bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand AGB: Juli 2025